Die wandelbaren Grenzen des Unerwünschten

In jeder Gesellschaft gibt es Grenzen des Zeigbaren. Sex, Gewalt und unerwünschte politische Ansichten stellen die häufigsten Gründe für zensorische Eingriffe bei Tabuverletzungen in den Medien dar. Wer entscheidet aber darüber, was welche Menschen sehen dürfen, und wie verändert sich das? Kann Jugendschutz ohne Erwachsenenkontrolle funktionieren? Ist Zensur ein obrigkeitlicher Akt, oder nicht auch von einem Großteil der Bevölkerung erwünscht? In seiner nun im Wallstein Verlag unter dem Titel „Keine Jugendfreigabe!“ veröffentlichten Dissertation untersucht der Historiker Jürgen Kniep (*1978) die Filmzensur in der „Bonner Republik“ (1949-1990).

Da Medienkontrolle nur vor dem Hintergrund des jeweils herrschenden Zeitgeistes zu verstehen ist, bettet er seine chronologisch aufgebaute Analyse in die Schilderung der soziokulturellen Hintergründe dieser Entscheidungen ein und versucht eine historiografische Einordnung. Zahlreiche Anekdoten und Zitate illustrieren den gesellschaftlichen Wertewandel. Kniep stellt die wichtigsten Institutionen und relevanten Gesetze ebenso vor, wie die technischen Innovationen der Unterhaltungsindustrie. Vor allem die leicht kopier- und schlecht kontrollierbare Videocassette stellte seit Anfang der 1980er Jahre Jugendschützer wie Filmzensoren vor neue Herausforderungen.

Der „Horror-Flut“ wollte man sowohl auf dem Wege der nachträglichen Indizierung durch die Bundesprüfstelle wie auch durch gerichtliche Totalverbote, vor allem aber mittels der Vorzensur durch die Freiwillige Selbstkontrolle (FSK) Herr werden. Sie stellt das wichtigste Nadelöhr auf dem Weg zum freien Marktzugang der Bewegtbilder dar: Um in die Kinos oder als Video/DVD in den normalen Handel zu gelangen, müssen sämtliche Filme und Werbematerialien der FSK vorgelegt werden. Sie vergibt die verbindlichen Altersfreigaben (von 0 bis 16 Jahren) oder kann eine Jugendfreigabe auch verweigern („ab 18“). Bei heiklen Fällen kann die Juristenkommission angerufen, oder bei vermuteter Gewaltverherrlichung oder Pornographie die Staatsanwaltschaft unterrichtet werden.

Obwohl die FSK also der entscheidende Torwächter zu einem milliardenschweren Unterhaltungsmarkt ist, weiß man vergleichsweise wenig über ihre Arbeitsweise. Nicht zuletzt, da ihre Prüfberichte zu allen seit 1949 in Deutschland auf den Markt gebrachten Filmen, die ein unschätzbares Archiv der Mediengeschichte bilden, nicht veröffentlicht werden, gilt die FSK vielen Kritikern, Filmfans und Forschern als Spielverderberin, die verfügt, dass umstrittene Szenen vor der Aufführung entfernt werden.

Kniep, von 2003 bis 2008 selbst FSK-Prüfer des Deutschen Bundesjugendrings, untersucht aus diesem Schatz der Prüfberichte eine Auswahl von 1.250 besonders konträr diskutierten Beispielen, von denen allerdings nur ein Teil Eingang in seine Studie fand. Als „dichte Beschreibung“ rollt er die Sittengeschichte der Medienentwicklung anhand der Entstehung und Veränderung der Kontrollinstitutionen auf. Dabei war die Veränderung der Empfindlichkeitsschwellen bei Produzenten und Rezipienten kein linearer Akt hin zu mehr Libertinage, sondern unterlag Wellenbewegungen.

Knieps aufschlussreiches Buch vermag ein vielschichtiges Bild zu entwerfen, bei dem Filmzensur in die gesellschaftlichen Entwicklungen eingebettet nicht nur als obrigkeitliche Repressionsmaßnahme von oben nach unten erscheint, sondern vielmehr im jeweiligen Wertegefüge verankert ist. Die Ansicht nach einem „kreativen Potenzial“ von Filmkürzungen kann man als originellen Diskussionsbeitrag verstehen. Den schlagenden Beweis, welch großartige Innovationen Filmkürzungen bewirken, bleibt der Autor aber weitgehend schuldig.

Etwas ermüdend wirken die Zwischenbilanzen, dürften aber hilfreich für Leser sein, die sich nur einen schnellen Überblick verschaffen möchten. Die wenigen Abbildungen hingegen muten willkürlich und wenig aussagekräftig an. Lieber hätte ich stattdessen Fundstücke aus dem ansatzweise gehobenen Archivschatz gesehen, etwa Originalfaksimiles von Prüfberichten, Kontrollkarten, aber auch Indizierungsbegründungen oder Verbotsurteile. Besonders schade, dass keine „deleted scenes“ vorgelegt werden, die einen Vergleich zu zensierten Fassungen ermöglicht hätten.

Abschließend sei eine Bemerkung zum akademischen Umgang mit der vorhandenen Forschungsliteratur erlaubt: Natürlich unterzieht man sie in Doktorarbeiten einer kritischen Würdigung, nicht zuletzt um die Relevanz der eigenen Bemühungen zu begründen und hervorzuheben. Sie aber, wie hier, wegen ihres angeblich „denunziatorischen Ansatzes“ (S. 10ff.) lediglich in einigen Fußnoten abzuqualifizieren und fürderhin nicht wieder zu erwähnen, mutet recht forsch an, und hinterlässt einen ebenfalls denunziatorischen Beigeschmack. Wäre das im eindrucksvollen Literaturverzeichnis Gelistete adäquat zur Kenntnis genommen worden, dürfte ihm gewiss aufgefallen sein, dass auch andere vor ihm durchaus schon erkannt haben, dass es sich bei Zensur um Grenzziehungen des Zeigbaren handelt und sie kein bloß obrigkeitlicher Verwaltungsakt im luftleeren Raum ist, sondern u.a. von Zeitgeist und Wertewandel, sozialer Kontrolle, Normen, Tabus und technischer Entwicklung beeinflusst wird.

Auch wenn die Filmzensurgeschichte der „alten Bundesrepublik“ hier nicht völlig neu geschrieben wurde, so enthält diese lesenswerte Untersuchung doch viel Anregendes und eröffnet selbst Zensurerfahrenen einige neue Zusammenhänge.

Roland Seim

Jürgen Kniep
„Keine Jugendfreigabe!“ Filmzensur in Westdeutschland 1949-1990
Göttingen: Wallstein Verlag 2010
445 Seiten (Gebunden), Sw-Abb., 42,00 Euro

Dieses Buch bei Amazon kaufen.

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.